
Gesetzliche Vorkaufsrechte
Die Gemeinde kann in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht haben, etwa in Gebieten mit besonderen städtebaulichen Zielen (§ 24 Baugesetzbuch). Das Vorkaufsrecht wird im Kaufvertragsprozess geprüft, bevor der Vertrag wirksam werden kann.
Genehmigungen und Zustimmungen
Je nach Lage und Objekt können weitere Genehmigungen nötig sein, zum Beispiel in Sanierungs- oder Umlegungsgebieten. Auch Zustimmungen von Dritten, etwa bei Erbbaurechten, können erforderlich sein.
- Vorkaufsrecht der Gemeinde (in bestimmten Gebieten)
- Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch (z. B. Sanierungsgebiet)
- Zustimmung des Erbbauberechtigten oder Grundstückseigentümers, falls relevant
Was Sie tun können
Geben Sie in der Bewertung die Lage und Besonderheiten Ihrer Immobilie möglichst genau an. Unser Team kann so früh einschätzen, ob solche Punkte betroffen sind. Verbindlich prüft das der Notar.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Beratung durch Ihren Notar.
