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Ratgeber

Vorkaufsrechte und Genehmigungen beim Verkauf

Warum die Gemeinde mitreden kann und welche Zustimmungen der Notar prüft.

Unbebautes Baugrundstück bei Sonnenuntergang mit Nachbarhäusern

Gesetzliche Vorkaufsrechte

Die Gemeinde kann in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht haben, etwa in Gebieten mit besonderen städtebaulichen Zielen (§ 24 Baugesetzbuch). Das Vorkaufsrecht wird im Kaufvertragsprozess geprüft, bevor der Vertrag wirksam werden kann.

Genehmigungen und Zustimmungen

Je nach Lage und Objekt können weitere Genehmigungen nötig sein, zum Beispiel in Sanierungs- oder Umlegungsgebieten. Auch Zustimmungen von Dritten, etwa bei Erbbaurechten, können erforderlich sein.

  • Vorkaufsrecht der Gemeinde (in bestimmten Gebieten)
  • Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch (z. B. Sanierungsgebiet)
  • Zustimmung des Erbbauberechtigten oder Grundstückseigentümers, falls relevant

Was Sie tun können

Geben Sie in der Bewertung die Lage und Besonderheiten Ihrer Immobilie möglichst genau an. Unser Team kann so früh einschätzen, ob solche Punkte betroffen sind. Verbindlich prüft das der Notar.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Beratung durch Ihren Notar.

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