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Grundstück verkaufen

Grundstück verkaufen ohne Makler

Bebaut oder unbebaut: Lassen Sie Ihr Grundstück kostenlos bewerten und erhalten Sie Kaufangebote von geprüften Immobilienunternehmen.

Ihre Vorteile

Lage und Fläche im Mittelpunkt

Bei Grundstücken zählen vor allem Lage, Größe und baurechtliche Nutzbarkeit. Genau danach fragen wir.

Bodenrichtwerte als Anhaltspunkt

Wir nutzen amtliche Bodenrichtwerte als Orientierung – und erklären, wie sie in die Einschätzung eingehen.

Passende Käufer

Ihr Grundstück wird nur Unternehmen gezeigt, deren Kaufprofil dazu passt.

So einfach geht's

Angaben machen

Sie beschreiben Ihre Immobilie in einem kurzen Formular. Fotos und Unterlagen sind optional.

Bewertung erhalten

Unser Team prüft Ihre Angaben und stellt Ihnen die Einschätzung im Kundenportal bereit.

Angebote vergleichen

Wenn Sie möchten, erhalten Sie Angebote geprüfter Unternehmen und entscheiden selbst.

Diese Unterlagen helfen bei Grundstücken

Sie müssen nicht alles sofort haben. Fehlende Unterlagen können Sie später im Kundenportal ergänzen.

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Lageplan
  • Bebauungsplan oder Auskunft zur baurechtlichen Lage
  • Baulastenauskunft
  • Erschließungs- und Anliegerbescheide
  • Hinweise auf Altlasten oder Besonderheiten, soweit bekannt

Häufige Fragen

Was ist ein Bodenrichtwert?

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke in einem Gebiet. Er wird von den Gutachterausschüssen der Länder ermittelt und dient uns als Anhaltspunkt, nicht als Festpreis.

Kann ich auch ein bebautes Grundstück bewerten lassen?

Ja. Wählen Sie die passende Immobilienart: Ist das Gebäude der Hauptwert, wählen Sie die jeweilige Hausart, andernfalls „Grundstück“.

Brauche ich einen Bebauungsplan?

Er ist hilfreich, aber für den Start nicht nötig. Wenn Sie Unterlagen zur baurechtlichen Lage haben, laden Sie sie im Formular hoch.

Ist die Bewertung ein Gutachten?

Nein. Sie ist eine unverbindliche Markteinschätzung. Rechtliche Fragen zum Verkauf klären Sie bitte mit einem Notar oder Rechtsanwalt.

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