Wohnung verkaufen
Eigentumswohnung verkaufen ohne Makler
Lassen Sie Ihre Eigentumswohnung kostenlos bewerten und erhalten Sie Kaufangebote von verifizierten Unternehmen. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten und Ihre Entscheidung.
Ihre Vorteile
Auch vermietete Wohnungen
Geben Sie einfach an, ob die Wohnung frei oder vermietet ist – beides lässt sich bewerten.
Klare Einschätzung
Lage, Baujahr, Zustand und Ausstattung fließen nachvollziehbar in die Bewertung ein.
Keine Verpflichtung
Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden, ob Sie Angebote einholen.
So einfach geht's
Angaben machen
Sie beschreiben Ihre Immobilie in einem kurzen Formular. Fotos und Unterlagen sind optional.
Bewertung erhalten
Unser Team prüft Ihre Angaben und stellt Ihnen die Einschätzung im Kundenportal bereit.
Angebote vergleichen
Wenn Sie möchten, erhalten Sie Angebote geprüfter Unternehmen und entscheiden selbst.
Diese Unterlagen sind bei Wohnungen besonders nützlich
Sie müssen nicht alles sofort haben. Fehlende Unterlagen können Sie später im Kundenportal ergänzen.
- Teilungserklärung
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftsplan und letzte Hausgeldabrechnung
- Energieausweis
- Grundriss der Wohnung
- Grundbuchauszug
- Informationen zu Instandhaltungsrücklage und beschlossenen Sonderumlagen
Häufige Fragen
Wo bekomme ich die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft?
Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftspläne erhalten Sie in der Regel von Ihrer Hausverwaltung. Sie können die Bewertung auch ohne diese Unterlagen starten und sie später nachreichen.
Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag der Eigentümer an die Gemeinschaft, zum Beispiel für Instandhaltung und Verwaltung. Seine Höhe beeinflusst die Einschätzung einer Wohnung.
Kann ich eine vermietete Wohnung bewerten lassen?
Ja. Wählen Sie im Formular „vermietet“. Die Vermietung wird bei der Einschätzung berücksichtigt.
Ist die Bewertung ein Gutachten?
Nein. Sie ist eine unverbindliche Markteinschätzung. Rechtliche Fragen zum Verkauf klären Sie bitte mit einem Notar oder Rechtsanwalt.
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