
Die Grundschuld im Grundbuch
Hat die Bank Ihr Darlehen durch eine Grundschuld abgesichert, steht diese im Grundbuch. Beim Verkauf wird die Grundschuld in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht. Der Käufer erhält das Eigentum dann lastenfrei.
Restschuld früh klären
Sprechen Sie vor dem Verkauf mit Ihrer Bank über die aktuelle Restschuld, eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen und die Löschungsunterlagen. So wissen Sie, welcher Betrag beim Verkauf tatsächlich bei Ihnen verbleibt.
Wenn der Erlös nicht reicht
Liegt der Verkaufserlös unter der Restschuld, müssen Sie den Differenzbetrag anderweitig ausgleichen oder mit der Bank eine Lösung vereinbaren. Das sollten Sie frühzeitig und gemeinsam mit Ihrer Bank klären.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Beratung durch Ihren Notar.
