
Notarielle Beurkundung ist Pflicht
Ein Vertrag über den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie muss notariell beurkundet werden (§ 311b Bürgerliches Gesetzbuch). Ohne Beurkundung ist der Vertrag nichtig. Erst die Beurkundung macht den Kaufvertrag rechtlich bindend.
Was der Notar übernimmt
Der Notar berät beide Seiten neutral, entwirft den Vertrag, belehrt über die Folgen und reicht die Umschreibung im Grundbuch ein.
- Prüfung des Grundbuchauszugs und der Eigentumsverhältnisse
- Klärung von Grundschulden, Wegerechten und Lasten
- Beurkundung des Kaufvertrags und Überwachung der Zahlungsabwicklung
Angebot ist noch kein Kaufvertrag
Die Annahme eines Angebots auf unserer Plattform bindet Sie noch nicht rechtlich. Erst der notariell beurkundete Vertrag tut das. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Beratung durch Ihren Notar.
